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Elektromotor Reparatur im Widerruf
Widerruf im Privatkundenbereich ist ges. Recht - hier ist es zu spät für einen Widerruf !!

 

Elektromotor-Reparatur im Widerruf

„Im Widerruf“ – ein Begriff, der oft für
Verwirrung sorgt. Dabei bedeutet er
eigentlich nur, dass der Gesetzgeber
Privatkunden das Recht einräumt,
vom Reparaturvertrag zurückzutreten.

Nach der gesetzlichen Regelung gilt
eine 14-tägige Widerrufsfrist.
Das heißt in der Praxis:
Der defekte Elektromotor liegt erst
einmal zwei Wochen im Regal –
ohne dass wir starten dürfen.

Zwei Wochen Stillstand für den Kunden,
plus zwei Wochen Reparaturzeit –
macht schnell vier Wochen Laufzeit
für eine E-Motor-Reparatur.

Wie lässt sich das lösen?
Rein rechtlich könnte man den Kunden
um einen ausdrücklichen Verzicht auf
das Widerrufsrecht
bitten.
Das wäre erlaubt – aber wir gehen
einen anderen, praxisnäheren Weg.

Wir beginnen sofort mit der Reparatur.
Zumindest nehmen wir den Motor direkt
in Angriff, prüfen, reinigen, analysieren.

Kommt dann tatsächlich ein Widerruf –
„dann ist das halt so“.
Der Kunde erhält seinen Motor zurück,
wir haben eventuell nur teilweise
gearbeitet. Das ist verkraftbar.

Im Jahr betrifft das kaum mehr als
zwei bis drei Fälle.
Für uns bleibt die Werkstatt frei von
„Leichen im Regal“, und der Kunde
profitiert von einer schnelleren
Bearbeitung.

Das Gesetz ist erfüllt, der Kunde
zufrieden, und wir haben einen
funktionierenden Ablauf gefunden.

Also – warum warten?
Jetzt auch im Privatbereich die
Elektromotoren-Reparatur nutzen!

 


 

Möchtest du, dass ich dazu gleich ... nach der KI Vorlage:

(1779) Elektromotor Reparatur im Widerruf

Elektromotor Reparatur im Widerruf. „Im Widerruf“, das nichts anderes bedeutet, als dass der Gesetzgeber dem Endverbraucher (Privatkunde) einräumt, vom Reparaturvertrag zurückzutreten. Die übliche Widerrufsbelehrung räumt entsprechend der Gesetzeslage ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Das bedeutet so viel, dass der zu reparierende Elektromotor erst mal 14 Tage im Regal schlummert. D. h., zwei Wochen Verlust und unsere Planung, Arbeit etc. noch mal zwei Wochen (mindestens), das sind vier Wochen Reparaturlaufzeit. Wie lösen?? Nun, wir könnten das aushebeln, mit dem ausdrücklichen Verzicht auf die 14 Tage Widerrufsrecht, eine Möglichkeit. Wir machen es anders, wir machen den defekten E-Motor sofort, zumindest nehmen den in Angriff. Kommt halt nach einigen Tagen der eventuelle Widerruf, nun, „dann ist das halt so“. Bekommt der Kunde seinen durchgebrannten Elektromotor zurück, haben wir halt nur einen Teil fertig gemacht – ist nicht die Welt. Da es im Jahr nur zwei bis drei Aufträge sind, ist das zu verkraften. Wir haben den Vorteil, dass wir nicht die Regale mit „Leichen“ voll liegen haben, und der Kunde hat den Vorteil, dass es nicht noch zwei Wochen länger dauert. Also dem Gesetz ist Genüge getan, unserem Kunden auch, und wir haben uns arrangiert.

Jetzt auch im Privatbereich die Elektromotorenreparatur nutzen!!

 



 

Hier Ihre Referenzliste mit den Links zu den reparierbaren Elektromotoren:

 

 

 

 

Diese Linksammlung fügen wir jedem Blogbeitrag ab sofort als Ps. bei.

Wir hoffen das es bei der Problemlösung hilft und wir darüber 

hinaus ebenfalls helfen können.

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